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Fotografie und Video


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 18:22

Profitricks für noch bessere Fotos: Person freistellen

Auszug aus dem eBook 'Profitricks für noch bessere Fotos: Person freistellen'

Leute vor einem neuen Hintergrund zu montieren, ist keine leichte Aufgabe. Übliche Werkzeuge wie Zauberstab oder Lasso versagen, wenn es ans Auswählen von Lockenköpfen und Haarsträhnen im Gegenlicht geht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Personen dennoch perfekt umstellen.

Photo Impact etwa bietet folgende Lösung: Wählen Sie Objekt Objekt freistellen, und malen Sie mit dem Pinsel einen roten Rand um die Person.

So geht’s im Detail: Am Körper entlang ist die Abgrenzung einfach. Dort stellen Sie einen dünnen Pinseldurchmesser ein – etwa 20. Locken etwa mischen sich dagegen unentwirrbar mit dem Studiohintergrund – diesen Bereich übermalen Sie komplett mit einem 50er-Durchmesser. Klicken Sie unten auf Weiter. Der Bildhintergrund verschwindet mit einem Klick hinein.

Das nächste Weiter trennt die Haare vom Hintergrund. Unten links stellen Sie die Zoomstufe 1:1 ein – nur so lässt sich das Ergebnis zuverlässig beurteilen. Testen Sie mit dem Niedrig-Hoch-Regler, welche Vorgabe das Porträt besonders sauber herausarbeitet. Nach dem nächsten Klick auf Weiter verfeinern Sie das Ergebnis noch.

Schalten Sie ein Auswahlwerkzeug wie das Lasso ein – dazu reicht ein Klick auf die Taste [M]. Anschließend ziehen Sie das freigestellte Motiv in die Datei mit dem neuen Hintergrund.

Passt die Größe noch nicht ganz, wechseln Sie mit [Q] zum Verformwerkzeug. Ziehen Sie nun Ihr Fotomodell an den Eckanfassern größer oder kleiner. Um die Änderung abzuschließen, klicken Sie in der Werkzeugleiste auf irgendein anderes Werkzeug – fertig!

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Themen: E-Mail Abo | Fotografie und Video | Digitale Fotografie
Tags: ausschneiden | Bildbearbeitung | Ebook-00754 | freistellen | Photo Impact | Profitricks für noch bessere Fotos



kreativitaet


Beitrag von Sigrid Ruth Stephenson, 03.12.2008, 17:24

Ohne Seidenmalrahmen tolle Blumen-Bilder auf Pongé-Seide und Satin malen

Ohne Seidenmalrahmen tolle Blumen-Bilder auf Pongé-Seide und Satin malen

Manchmal hat man Lust, etwas zu malen. So ganz auf die Schnelle. Da entfällt Seide schon einmal, oder nicht? Viel zu aufwändig, den Rahmen abzukleben, die Seide auszuwaschen, stramm zu ziehen und aufzustecken. Es geht aber auch anders.

Die bekannte Seidenmalerin Uta Patel-Mißfeld hat ein vereinfachtes Verfahren entwickelt. Sie legte die feuchte Seide schön glatt auf eine Glasscheibe und malt los. Doch auch eine Glasscheibe oder einen Spiegel hat nicht jeder zur Hand. Und wer möchte schon extra den Badezimmerspiegel abnehmen.

Es geht aber noch einfacher, und zwar so:

1. Sie lassen sich im Baumarkt eine dünne und leichte Holzplatte zuschneiden, etwa 50 c 70 cm groß, 4 mm dick.

2. Diese Platte legen Sie in einen großen weißen Müllsack.

3. Mit Paketklebeband wird der eng und glatt anliegende Müllsack von hinten festgeklebt. Nun haben Sie einen Untergrund, der einer Glasplatte ähnelt.

4. Waschen Sie die Seide aus, um die Imprägnierung zu entfernen.

5. Legen Sie sie ganz glatt auf die vorbereitete Holzplatte. Das Seidenstück muss etwas oder auch viel kleiner sein als der Untergrund.

6. Malen Sie los. Blumenmotive sind einfach zu realisieren und wirken fast immer: ein Kreis als Mitte, Blütenblätter drum herum.

7. Rot, Gelb und Grün ergänzen einander bei Blumenbildern ganz wunderbar. Die Farben strahlen. Rot und Grün sind Komplementärfarben und bringen sich gegenseitig zum Leuchten.

Ein kleiner Extra-Tipp: Wenn Sie Pongé-Seide verwenden, laufen die Farben besonders schnell, vor allem in der Nass-in-Nass-Technik. Wählen Sie Satin, ist die Fließgeschwindigkeit geringer. Dafür leuchten die Farben besonders schön. Auch größere Bilder sind in dieser Technik möglich. Sie brauchen dann natürlich auch eine entsprechend große Holzplatte.

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Themen: E-Mail Abo | Kreativität | Malen
Tags: Blumenbilder | Farben | Glasplatte | Holzplatte | Imprägnierung | Komplementärfarben | Malen | Pongé-Seide | Satin | Spiegel

kommunikation


Beitrag von Gisela Behrendt, 03.12.2008, 16:45

Neujahrsbriefe, eine Alternative zur Weihnachtspost

Schon wieder eine Weihnachtskarte! Und noch eine … und alle wollen beantwortet werden, ausgerechnet in der Zeit mit dem allerhöchsten Stressfaktor.

Wenn Sie nicht in der Fülle der Weihnachtsgrüße untergehen möchten – zu Weihnachten schreibt ja jeder - dann bildet die Idee eines Briefes zum neuen Jahr eine gute Alternative. Denn dieser wird deutlicher wahrgenommen und aufmerksamer gelesen. Und bedeutet für Sie ein Stückchen weniger Advents-Stress und ist für alle, die den richtigen Zeitpunkt für die Weihnachtspost verpasst haben, eine gute Möglichkeit, sich in Erinnerung zu bringen.

Ihr Neujahrsbrief sollte, zumindest im geschäftlichen Bereich, denjenigen erst dann erreichen, wenn die Arbeit wieder aufgenommen wird, also in den ersten Januartagen.

Formulieren Sie Ihren Neujahrsbrief persönlich, indem Sie das Thema „Rückblick“ als Dankeschön für das letzte Jahr formulieren und einen Blick auf den Anfang des neuen Jahres werfen, frei nach dem Hesse-Zitat „Allem Anfang wohnt ein Zauber inne.“

Oder Sie verwenden ein Zitat von Carlo Schmid: „Erst in der letzten Minute des Jahres merkt man, wie viele Tage ein Jahr hat.“ Eventuell gefällt Ihnen dieses von Hal Borlan besser: „Das Jahresende ist kein Ende und der Jahresanfang kein Anfang, sondern ein Weiterleben mit der Weisheit, die uns die Erfahrung gelehrt hat.“

So könnte ein geschäftlicher Neujahrsgruß aussehen: „Liebe Frau X, während der Weihnachtsfeiertage hatte ich die Muße, über das vergangene Jahr nachzudenken. Dabei erinnerte ich mich auch an die Situationen, die unsere Geschäftsbeziehung ausmachten. Für diese angenehme Zusammenarbeit möchte ich Ihnen meinen Dank aussprechen und hoffe, dass wir auch im neuen Jahr wieder so gut zusammenarbeiten können. Für 2009 wünsche ich Ihnen Gesundheit, Freude an der Arbeit und am Leben sowie Erfolg.

Herzliche Neujahrswünsche

Ihr …“

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Tags: Dankeschön | Geschäftsbriefe | Grüße zum neuen Jahr | Neujahr | Neujahrsbriefe | Neujahrsgrüße | Rückblick

finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 15:31

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Steuerberater vom Finanzamt zahlen lassen

Auszug aus dem eBook 'Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Steuerberater vom Finanzamt zahlen lassen'

Dein Steuerbescheid war fehlerhaft, und nur unter Mitwirkung eines versierten Steuerberaters konntest Du das Finanzamt im Einspruchsverfahren davon überzeugen. Du fragst Dich nun zu Recht, ob Du auf den Kosten für den Steuerberater sitzenbleiben sollst, obwohl diese doch durch den Fehler des Finanzamts verursacht wurden.

“Amtshaftung” heißt hier das Zauberwort, mit dem Du vom Finanzamt den Ersatz Deiner Steuerberatungskosten verlangen kannst. Ein Amtshaftungsanspruch liegt vor, wenn jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts die ihm obliegende Amtspflicht einem Dritten gegenüber schuldhaft verletzt, dadurch einen Schaden verursacht und kein Haftungsausschlussgrund vorliegt (§ 839 BGB).

Als Verletzung der Amtspflicht kommt insbesondere in Betracht, wenn

das Finanzamt die Regeln des Verwaltungsrechts missachtet, zum Beispiel bei Erteilung einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft oder Verletzung der Pflicht zur sorgfältigen Sachverhaltsermittlung,

der Finanzbeamte ohne ersichtlichen Grund gegen die Spruchpraxis eines Obersten Gerichts verstößt, also von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs abweicht. Gleiches gilt, wenn er Verwaltungsvorschriften wie zum Beispiel Richtlinien oder BMF-Schreiben missachtet.

In einem Urteilsfall des Oberlandesgerichts Koblenz wurde einem Steuerpflichtigen Anspruch auf Erstattung der Steuerberaterkosten zugesprochen, weil der Sachbearbeiter ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs nicht berücksichtigt hatte. Bei Anwendung dieses Urteils wäre es nicht zu einem Einspruchsverfahren und damit auch nicht zu den Steuerberaterkosten gekommen (Urt. v 17. 7. 2002; Az. U 1588/01). Ein Bürger, der resigniert, muss dulden, dass man ihm diktiert.

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Apple


Beitrag von Mario Weber, 03.12.2008, 14:35

Mac OS X: Dateien per Tastatur schneller finden

Auf der Suche nach einem bestimmten Dokument kann es schon mal passieren, dass man im Finder, um zu dem gewünschten Dokument zu gelangen, etwas länger “scrollen” muss. Das ist vor allem so, wenn man sehr viele Dokumente in einem Ordner gespeichert hat. Doch es gibt einen schnelleren Weg, um ans “Ziel” zu gelangen.

Weiß man, wie das Dokument heißt, genügt ein Tastendruck auf den Anfangsbuchstaben “T”, um z. B. zu dem Dokument “Tyrannosaurus Rex” zu gelangen.

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Gibt es jedoch mehrere Dokument, die ebenfalls mit “T” beginnen und die bei der alphabetischen Sortierung vor unserem gesuchten Eintrag kommen (z. B. “T-Shirt” oder “Think different"), kann man die Suche durch das schnelle Drücken des zweiten Buchstabens präzisieren. In diesem Fall also den Buchstaben “Y”. Diesen muss man aber unmittelbar nach dem ersten Buchstaben betätigen, sonst denkt der Mac, man möchte nun nach einer Datei suchen, die mit dem Buchstaben “Y” beginnt.

Diese Suche funktioniert übrigens nicht nur im Finder, sondern auch in den Dialogfenstern von Mac OS X – z. B. zum Öffnen oder Speichern von Dokumenten.

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Tags: Öffnen | Dialog | Fenster | Finder | Mac OS X | Speichern | Suche

office


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 14:14

Finanzberechnungen mit Excel: Rechnen mit monatsgenauen Zinsen.

Auszug aus dem eBook 'Finanzberechnungen mit Excel: Rechnen mit monatsgenauen Zinsen.'

Die Verzinsung ist bei nahezu allen Finanzberechnungen ein elementarer Bestandteil. In vielen Fällen steht Ihnen aber ausschließlich ein Jahreszins zur Verfügung. Wenn Sie in solch einem Fall aber eine monatsgenaue Planung benötigen, müssen Sie den Jahreszins zuerst in einen Monatszins umwandeln.

Über die neue Tabellenfunktion ZINSUMWANDELN können Sie Jahrszinssätze in Monatszinssätze umwandeln und umgekehrt. So können Sie die unterschiedlichen Finanzfunktionen von Excel noch effektiver einsetzen.

Die neue Tabellenfunktion ZINSUMWANDELN besitzt den folgenden Aufbau:

ZINSUMWANDELN(Zinssatz;Art)

Die Parameter der neuen Funktion ZINSUMWANDELN

Sie übergeben der Funktion ZINSUMWANDELN die beiden Pflicht-Parameter: Zinssatz und Art. Den angegebenen Zinssatz wandelt die Funktion um. Mit Art geben Sie an, um was für einen Zinssatz es sich bei dem ersten Parameter handelt:

1 Wandelt Jahreszins in Monatszins

2 Wandelt Monatszins in Jahreszins

Wenn Sie als zweiten Parameter den Wert 1 übergeben, interpretiert die Funktion ZINSUMWANDELN den angegebenen Zinssatz als Jahreszins und als Ergebnis wird ein Monatszins geliefert. Übergeben Sie als zweiten Parameter den Wert 2, wenn Sie einen Monatszins angegeben haben, den Sie in einen Jahreszins umwandeln möchten.

Sie können die neue Funktion ZINSUMWANDELN direkt eingeben oder über den Funktions-Assistenten aufrufen. Bei der Übergabe der Parameter an die Funktion müssen Sie allerdings einige Richtlinien beachten, damit Sie keinen Fehlerwert erhalten:

Übergeben Sie dem ersten Parameter Zinssatz einen beliebigen numerischen Wert oder einen Bezug. Denken Sie aber daran, dass es sich bei Zinssätzen um Dezimalzahlen handelt. Einen Zinssatz von 12 % können Sie beispielsweise auch als 0,12 übergeben. Bei allen nicht numerischen Werten für Zinssatz liefert die Funktion einen Fehlerwert.

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Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 14:07

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Auslandserträge und Doppelbesteuerungsabkom

Auszug aus dem eBook 'Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Auslandserträge und  Doppelbesteuerungsabkom'

Bei Auslandserträgen überhaupt keinen Durchblick? Damit bist Du nicht allein!! Inländische Zinsen und Dividenden anzugeben und die Abzugsteuern einzutragen ist vergleichsweise einfach, wenn Du den Blindflug praktizierst. Etwas kniffliger wird es, wenn Auslandserträge mit ins Spiel kommen. Dann gilt es, die unzähligen Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten und in welcher Höhe im Ausland gezahlte Abzugsteuern (Quellensteuer) auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Diesen ganzen Wirrwarr findest Du gebündelt in Erträgen aus Investmentfonds. Dort mischen sich unter die inund ausländischen Erträge zudem noch Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste.

Die absetzbaren Ausgaben, sprich Werbungskosten, sind je nachdem, ob die Kapitalerträge steuerpflichtig oder steuerfrei sind, abziehbar oder nicht abziehbar (§ 3c EStG). Auch im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann als Werbungskosten abziehbar sein. Für ausländische Kapitalerträge benötigst Du zusätzlich noch das Formular Anlage AUS. Auch hier solltest Du – wie bei der Anlage KAP – den Blindflug praktizieren.

“Ich habe verstanden”, sagst Du. “Doch erkläre mir noch eben, was Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet.”

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Wer in Deutschland wohnt, hat grundsätzlich alle seine Einkünfte zu versteuern, auch die im Ausland erzielten. Der ausländische Staat will aber auch seinen Teil von den Einkünften abhaben, die auf seinem Staatsgebiet erzielt worden sind. Dies führt zu einer doppelten Besteuerung, die unerwünscht ist. Um sie zu verhindern, sind von der Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart worden. Doppelbesteuerungsabkommen sind also Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkünften.

Nach dem OECD-Musterabkommen hat bei Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Vielfach ist aber auch die Anrechnungsmethode vereinbart worden, bei der prinzipiell jedem Staat das Besteuerungsrecht zuerkannt wird, aber die im Ausland gezahlte Steuer ganz oder zum Teil auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird (§ 34c EStG).

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Tags: | Auslandserträge | Doppelbesteuerungsabkommen | Ebook-00713 | Kapital | Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R | Steuern

Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 13:08

Erben und vererben: Steuererklärung richtig ausfüllen - Planungshorizonte bei der Schenkung

Auszug aus dem eBook 'Erben und vererben: Steuererklärung richtig ausfüllen - Planungshorizonte bei der Schenkung'

Bei Schenkungen – vor allem bei Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – spielt der Dispositionsrahmen eine große Rolle. Bei der Übertragung eines Einzelunternehmens innerhalb der Familie ("Generationennachfolge") sind folgende Zeiträume zu berücksichtigen:

Vor der Schenkung/Übertragung (Entstehungszeitpunkt)

10 Jahre: Vermeidung der Zusammenrechnung mit Vorschenkungen (§ 14 ErbStG)

5 Jahre nach geplantem Recht: Beginn der Berechnung (Lohnsummenparameter) für die verschonte Betriebsübergabe (!)

1 Jahr: Mieterträge zur Bewertung bebauter Grundstücke

1 Jahr: Bilanzielle Überlegungen zum Betriebsvermögen

Nach der Schenkung/Übertragung

Bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids: Entscheidung über Freibetrag nach § 13 a

5 Jahre: Vermeidung der Nachversteuerung nach § 13 a Abs. 5 ErbStG

10 Jahre: Sperrfrist für weitere Inanspruchnahme des § 13 a ErbStG

10 Jahre: Vermeidung der Zusammenrechnung mit Nachschenkungen

10 Jahre nach geplantem Recht: Geltung der Fortführungsfiktion kraft Lohnsummenberechnung

15 Jahre nach geplantem Recht: Behaltensfrist für den erworbenen Betrieb (!)

Merke: Nach geplantem Recht müssen Übergeber und Erwerber eines Betriebs einen Zeitraum von 20 Jahren (!) steuerlich überwachen und in dieser Zeit die Voraussetzungen einhalten, um die Vergünstigungen des neuen Rechts behalten zu dürfen.

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Tags: Übertragung | | Ebook-00750 | Erben und vererben: Steuererklärung richtig ausfüllen | Schenkung | Steuererklärung | Zeit | Zeitraum

windows


Beitrag von Mario Weber, 03.12.2008, 11:29

iTunes: MP3-Dateien als Hörbücher definieren

Hörbücher werden immer beliebter und können online z.B. im iTunes Store gekauft werden. Spezielle Hörbuch-Optionen erleichtern das Abspielen mit dem iPod. Aber wie bringt man seinem iPod bei, dass es sich bei den Dateien der Hörbuch-CDs, die man importiert hat, um ein Hörbuch handelt?

iTunes bietet in Zusammenarbeit mit den iPods tolle Features für Hörbuch-Freunde. So kann man schnell vor- und zurückspulen und beim Synchronisieren merkt sich der iPod die Stelle, an der das Hörbuch unterbrochen wurde. Das tut er allerdings nur bei Hörbuchdateien im M4B-Format. Werden die Hörbücher über den iTunes Store eingekauft, ist das kein Problem. Aber was ist mit den Hörbüchern, die man sich von CD in die iTunes-Mediathek geladen hat?

Diese werden erstmal als ganz normale Musikdateien behandelt. Seit iTunes 8 gibt es aber endlich die Möglichkeit dies manuell zu korrigieren.

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Nein, das Genre auf “Hörbuch” zu stellen reicht nicht aus. Stattdessen muss man einfach den entsprechenden Track in der Liste markieren und ruft dann den Befehl “Information” im Menü “Ablage” auf (Tastenkürzel unter Mac OS X: [Apfel] + i). Dort können sämtliche Meta-Daten zu dieser Datei geändert werden. Im Register “Optionen” finden Sie auch die “Medienart”, die von “Musik” auf “Hörbuch” geändert werden muss.

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Sodann wird die Datei nicht mehr als Song, sondern als Hörbuch behandelt. Markieren Sie mehrere Dateien gleichzeitig, um diese Option gleich für mehrere Dateien zu ändern.

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Office


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 11:26

Excel-Programmierung mit VBA - So löschen Sie ein Makro, das Sie nicht mehr benötigen

Auszug aus dem eBook 'Excel-Programmierung mit VBA - So löschen Sie ein Makro, das Sie nicht mehr benötigen'

Makros, die Sie in der Vergangenheit aufgezeichnet haben und jetzt nicht mehr benötigen, sollten Sie aus Gründen der Übersichtlichkeit entfernen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor: Öffnen Sie die Arbeitsmappe, die das zu löschende Makro enthält. Dann rufen Sie im Menü Extras den Befehl Makro auf. Im verzweigenden Menü aktivieren Sie den Befehl Makros.

In dieser Dialogbox wird Ihnen eine Liste der verfügbaren Makros angezeigt. Damit nur noch die Makros angezeigt werden, die in der aktiven Arbeitsmappe verfügbar sind, aktivieren Sie im Listfeld Makros in die Option Diese Arbeitsmappe. In der Liste der Makros markieren Sie mit einem Mausklick das zu entfernende Makro. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche Löschen. Bei der Sicherheitsabfrage bestätigen Sie mit der Schaltfläche Ja, damit ist das Makro entfernt.

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Tags: | Arbeitsmappe | Ebook-00700 | Excel-Programmierung mit VBA | löschen | Makro

Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 11:25

Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Unternehmenstreuhand

Auszug aus dem eBook 'Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Unternehmenstreuhand'

Im Unterschied zum Nießbrauch wird bei der Treuhand das komplette betroffene Wirtschaftsgut formaljuristisch von einer anderen Person im Außenverhältnis geführt, während im Hintergrund der Treugeber die “Fäden zieht”. Demgegenüber ist beim Nießbrauch nur die Nutzungsbefugnis “abgespalten”.

Bei einem Unternehmen bedeutet dies zum Beispiel, dass der Treuhänder im Handelsregister als Firmeninhaber und bei Grundstücken als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, obwohl eine andere Person im Innenverhältnis qua Weisungsbefugnis den Treuhänder leitet. Während man sich im Geschäfts- und Privatleben am Außenverhältnis orientiert, bleibt es zum Beispiel im Steuerrecht bei der ursprünglichen Zuordnung: Für das Finanzamt ist der Treugeber (der Hintermann) und nicht der Treuhänder die maßgebliche Person.

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Tags: Ebook-00749 | Erbe | Erben und vererben: Steuerrecht im Detail | Erbrecht | Nießbrauch | Treuhänder | Unternehmenstreuhand

finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 09:59

Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) - Die Gütertrennung

Auszug aus dem eBook 'Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) - Die Gütertrennung'

Bei der notariell zu vereinbarenden Gütertrennung (§ 1414 BGB), die wie die Gütergemeinschaft in das Güterrechtsregister einzutragen ist (§ 1412 BGB), bleiben die Vermögensmassen beider Ehegatten getrennt. Im Unterschied zur Zugewinngemeinschaft findet hier bei Beendigung der Ehe kein Ausgleich statt. Gütertrennung wird häufig vereinbart, wenn bei der Eheschließung extrem unterschiedliche Vermögensverhältnisse vorliegen, und vor allem, wenn die Gefahr besteht, dass durch Zugewinnausgleichsansprüche Unternehmensvermögen angegriffen wird. Hiergegen hilft allerdings auch die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der lediglich im Fall der Scheidung der Zugewinnausgleichsanspruch ausgeschlossen – oder auch nur minimiert – wird, während es im Todesfall bei der gesetzlichen Lösung bleibt.

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Tags: Ebook-00748 | Ehe | Erbe | Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) | Gütertrennung | vererben | Vermögen

kommunikation


Beitrag von Gisela Behrendt, 03.12.2008, 08:38

Individuell formulierte Weihnachtspost

„Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr“. Solche wenig phantasievoll formulierten Weihnachtswünsche erhalten wir in diesen Tagen zuhauf, und Langeweile macht sich breit. Wie wäre es mit einem individuell formulierten Weihnachtsbrief? Nicht nur für Ihre privaten Grüße, sondern auch für die Post an Ihre Geschäftspartner und Kunden.

Zunächst einmal finden Sie Tipps für den Inhalt:

• Formulieren Sie einen kurzen persönlichen Rückblick unter der Überschrift: „Daran denken wir gerne“ auf das vergangene Jahr, indem Sie die folgenden Fragen beantworten: Was ist alles passiert? Was hat sich verändert? Über welche Erfolge können Sie berichten? Vielleicht können Sie sogar mit einer Anekdote aufwarten?

• Oder Sie verfassen den Rückblick etwas allgemeiner: „Jedes Jahr hat seine eigene Geschichte. Weswegen bleibt uns 2008 in Erinnerung?“

• Blicken Sie positiv auf das neue Jahr.

• Spende statt Geschenke: Erläutern Sie, warum und an welches Projekt Sie spenden und auf Kundengeschenke verzichten.

• Verwenden Sie ein Zitat wie dieses von Joseph Adison: „Um glücklich zu sein im Leben, brauchen wir etwas zu arbeiten und etwas, auf das wir hoffen können.“ Oder eines von Mahatma Gandhi: „Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.“ Es darf auch ein Zitat aus der Bibel sein, wenn Sie einem Christen schreiben, denn Weihnachten ist ein christliches Fest: „Gesegnete Weihnachten.“

• Beziehen Sie sich auf gemeinsame Erlebnisse: „Danke, dass Sie uns im letzten Jahr unterstützt haben.“ „Danke für die vielen frohen Stunden.“

• Machen Sie sich Gedanken zu der folgenden Frage: Was wäre, wenn es das Weihnachtsfest nicht gäbe? Mir würde das Zusammensein mit vielen lieben Menschen fehlen. Oder die Ruhe, um zu sich selbst zu kommen. Die Stunden, in denen man sich entspannen kann, ganz unbeschwert der Familie widmen kann.

• Dankeschön sagen: für die Zusammenarbeit, für die Freundschaft

Und zum Schluss noch ein paar Ideen für die äußere Form Ihrer individuellen Weihnachtspost:

• Verwenden Sie Karten von Hilfsorganisationen oder mit einem für Sie passendem Fotomotiv.

• Dazu kleben Sie eine Briefmarke auf.

• Mit dem Füllfederhalter zumindest die Anrede oder den Gruß handschriftlich einsetzen.

• Benutzen Sie besonders elegantes Briefpapier und nicht Ihren Firmenbogen.

• Verzichten Sie an dieser Stelle auf Werbebotschaften und formulieren Sie kurz.

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Lebenshilfe


Beitrag von Udo Michaelis, 03.12.2008, 07:00

Souveränität

Wie sieht eigentlich ein Leben voller Gelassenheit und Souveränität aus? Im Juni ist mir eine Antwort “zugeflogen"…

Ort des Geschehens war der Vogelpark Heiligenkirchen. In einem Gehege mit ausschließlich afrikanischen Vögeln warteten Kormorane, Ibisse, Kraniche, Pfeifenten und Marabus auf ihre Fischration. Dann wurden die Fische durch die Luft geworfen und es entbrannte ein hektischer Kampf um die Futterstücke. Alle Vögel waren in heller Aufregung - mit einer Ausnahme.

Zwei Sattelstörche standen ganz cool in der zweiten Reihe und ließen sich nicht von den umher rennenden Tieren aus der Ruhe bringen. Mit enormer Sicherheit und meisterlichem Geschick fingen sie die Fische direkt aus der Luft, während die anderen sich mit dem begnügten, was in den Sand fiel. Wenn sie mal ausnahmsweise einen Fisch vom Boden aufhoben, fraßen sie ihn nicht sofort. Sie gingen einige Meter zurück zu einem Teich und wuschen den Fisch im Wasser. Die anderen Vögel verschlangen ihr sandiges Futter auf der Stelle, denn es galt ja, keine Zeit zu verlieren. Man könnte sonst den nächsten Fisch verpassen.

Die darauf folgenden Tage hatte ich noch oft über das Erlebte nachgedacht. Das hektische Treiben der Vögel erinnerte mich stark an Situationen, wo eine “Fütterung” für uns Menschen stattfindet. Der Unterschied ist nur, dass keine Fische verteilt werden. Es geht um andere Dinge, die uns aber genauso wichtig sind, wie Fisch für die Vögel. Wir kämpfen darum, eine gute Ausgangsposition zu erhaschen und versuchen manchmal, uns auf Kosten anderer Menschen vorzudrängeln. Wenn dann das Geld anderer Leute, Anerkennung, gute Arbeitplätze, lukrative Aufträge oder menschliche Zuwendungen “durch die Luft geworfen werden”, versuchen wir in hektischer Art und Weise, zu kriegen, was irgendwie geht. Und wenn es auf den Boden fällt und dabei sandig wird - egal, besser als gar nichts.

Die “Sattelstörche” unter uns haben solch ein Verhalten nicht nötig. Sie sind sich ihrer Stärke bewusst und nehmen sich einfach das, was sie brauchen. Sie nutzen die Gunst der Stunde und fangen das auf, was das Leben ihnen zuwirft. Wenn doch mal was “in den Sand gesetzt wurde”, dann wird es halt “bereinigt” und man kann es anschließend wieder genießen.

Egozentrisches Verhalten voller Gier und ständiger Angst, zu kurz zu kommen, bringt uns nicht weiter. Werden wir wie die Sattelstörche - voller Vertrauen und Souveränität!

(gekürzter Artikel - den kompletten Beitrag finden Sie im Blog für Glück und Erfolg)

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handys-und-mobilgeraete


Beitrag von Andreas Erle, 03.12.2008, 06:57

Die aussterbende Gattung der Smartphones: Das HTC S740

Wer vor einigen Jahren prognostiziert hätte, dass ein Großteil der mobilen Geräte im Jahr 2008 sowohl mit einem Telefonmodul als auch mit einem GPS ausgestattet sind, der wäre wahrscheinlich als Phantast fern der Realität eingeordnet worden. Nichts desto Trotz ist der Stand heute genau der: Mehr und mehr Funktionen wandern in ein einziges mobiles Gerät. Damit einher geht aber auch ein enger Anforderungskatalog für die Bedienung des Geräts, und der beinhaltet meist auch ein Touchscreen. In der Konsequenz ist die Zahl der echten Smartphones, also der Mobiltelefone mit Nummerntastatur und ohne Touchscreen, massiv zurück gegangen, und so scheint es ein mutiger Schritt von HTC, die Diamond-Reihe durch das HTC S740 um ein solches Smartphone zu erweitern.

Mutig vor allem auch deshalb, weil das Design des S740 alles andere als “normal” ist. Das Gerät ist durch seine integrierte Tastatur mit 16,3 mm so dick wie ein Sony Ericsson XPERIA X1, mit 43,4 mm Breite zwar ein wenig schmaler und mit 116,3 mm Länge ein wenig länger. Der erste Eindruck, der von fast allen Anwendern beim Erstkontakt kommuniziert wird: “Oh, eine Fernbedienung!”. Man kann sich momentan des Eindrucks nicht erwehren, dass die Designer bei HTC sich auf die Fahne geschrieben haben, “unübliche Geräte” zu entwerfen.

Einen ausführlichen Test dieses neuen Geräts finden Sie hier.

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Tags: HTC S740 | Windows Smartphone