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Beitrag von RA Michael Rohrlich, 10.09.2008, 16:27

Bitte um Warenrücksendung im Originalkarton wettbewerbswidrig

Nicht selten liest man in Widerrufs- / Rückgabebelehrungen, dass gebeten wird, die Ware doch möglichst in der Originalverpackung und / oder als versichertes Paket zurückzuschicken. Aus Sicht der Händler mehr als verständlich - aus Sicht des Wettbewerbsrecht jedoch unzulässig.

Mit Urteil vom 22.02.2007 (Aktenzeichen: 7 HK.O 125/06) hat das Landgericht Trier entschieden, dass solche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in der Widerrufsbelehrung unzulässig sind, die über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinausgehen. So sei es z.B. bei der Bitte um Rücksendung der Kaufsache in der Originalverpackung oder auch bei der Bitte um Versand als versichertes Paket, so das Gericht. Dies finde sich so nicht im Gesetz und daher benachteiligten derartige Klauseln den Verbraucher unangemessen, indem sie ihm vorspiegeln, die Rücksendung von Kaufgegenständen nach ausgeübtem Widerrufs- / Rückgaberecht erfolge auf sein Risiko. Daraus folge zugleich auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Praxistipp: Um teure Abmahnungen durch die Konkurrenz zu vermeiden, sollte sich an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Mustern zur Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung halten.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: Belehrung | Onlinerecht | Originalkarton | Rückgabe | Wettbewerbsverstoß | Widerruf