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Internet


Beitrag von RA Michael Rohrlich, 24.06.2008, 16:50

Bagatell-Verstöße im Bereich Textilkennzeichnung und Verpackungen

3...2...1...meins! eBay

Diejenigen, die online ihr Geld verdienen und das nicht nur “nebenbei”, sondern zum Erwerb des Lebensunterhalts, haben eine Vielzahl von Regeln zu beachten. “Klassiker”, wie etwa das Impressum oder die Widerrufsbelehrung, kennt inzwischen eigentlich jeder. Allerdings gibt es auch noch einige Randbereiche, die eher ein Schattendasein fristen und daher nicht selten Grundlage für kostspielige Abmahnungen bilden.

Das Landgericht Lübeck hat mit Urteil vom 22.04.2008 (Aktenzeichen: 11 O 9/08) entschieden, dass Verstöße gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes bzw. der Verpackungsordnung zwar Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, allerdings nur als Bagatellen einzustufen sind. Der Erlaß einer einstweiligen Verfügung sei in dieser Hinsicht demnach unzulässig.

Praxistipp: Auch wenn das LG Lübeck in dieser Entscheidung zu dem Schluss gekommen ist, dass es sich lediglich um Bagatell-Verstöße gehandelt hat, ist doch jedem Online-Händler nahezulegen, eine umfassende Überprüfung seines Online- bzw. Ebay-Shops zu beauftragen. Denn wie diese Entscheidung auch verdeutlicht, gibt es zahlreiche Teilaspekte abseits des “Medien-Mainstreams”, die keine so große Beachtung finden, aber dennoch relevant sind.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: Bagatellverstoß | Onlinerecht | Textilkennzeichnung | Verpackungsverordnung | Wettbewerbsrecht