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Gesundheit und Medizin


Beitrag von dpa, 12.11.2008, 16:20

Arznei-Firma haftet nicht für bekannte Nebenwirkungen

Süddeutsche Zeitung - wer sie liest sieht mehr!

Für Nebenwirkungen eines Medikamentes haftet eine Pharma-Firma nicht, wenn vor diesen bereits in der Packungsbeilage gewarnt wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe hervor.

Das Gericht wies die Schadenersatzklage einer Frau ab, die nach eigenen Angaben das Schmerzmittel Vioxx eingenommen hatte und danach an Haarausfall, Bluthochdruck und Bauchschmerzen litt. Außerdem habe sie dauerhafte Schäden an Niere und Bauchspeicheldrüse davongetragen, hatte die Klägerin erklärt. Eine Haftung für bekannte, bei der Zulassung des Medikamentes als vertretbar beurteilte Nebenwirkungen gebe es nicht, argumentierten die OLG-Richter nach Angaben vom Mittwoch. (AZ: 7 U 200/07)

Vioxx war bereits 2004 wegen Gesundheitsrisiken vom Markt genommen worden, da es einer Studie zufolge bei längerer Einnahme zu Herzproblemen führen kann. Solche «unerwarteten Nebenwirkungen» seien bei der Frau aber nicht aufgetreten, erklärten die Richter. Sie habe ausschließlich Gesundheitsschäden geltend gemacht, die in der Packungsbeilage aufgeführt waren. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Für Nebenwirkungen, die bekannt sind, muss eine Pharma-Firma nicht haften - das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden. (Bild: dpa)

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