Beitrag von dpa, 14.08.2008, 12:00
Arbeitsunfall: Genossenschaft muss im Zweifel zahlen
UnfÀlle auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeit stehen auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Ursache unklar ist. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Urteil.
Das Gericht gab damit einem KlÀger aus dem Main-Kinzig-Kreis Recht, der 1998 von einer S-Bahn erfasst und schwer verletzt worden war. Dass der damals 50-JÀhrige geringe Mengen Alkohol getrunken hatte, spiele keine Rolle. Der Versicherungsschutz entfalle nur, wenn der Alkoholgenuss alleinige Unfallursache ist. Das sei hier nicht der Fall, entschied das Gericht. Die Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: L 3 U 254/05).
Der Mann war nach der Arbeit gegen 6.00 Uhr morgens am S-Bahnhof Frankfurt-Niederrad aus ungeklĂ€rter Ursache vom Bahnsteig auf ein Gleis gefallen und von einer S-Bahn angefahren worden. Er zog sich dabei Verletzungen am Knie zu. Der KlĂ€ger gab an, er könne sich an den Unfallhergang nicht erinnern. Er halte es aber fĂŒr naheliegend, gestolpert oder im GedrĂ€nge des Berufsverkehrs geschubst worden zu sein.
Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall jedoch ab. Sie bezweifelte den Zusammenhang zwischen der versicherten TÀtigkeit und dem Unfall. Dass der Mann auf den Gleisen landete, sei allein «als alkoholbedingte Fehlleistung» zu bewerten.
Die DarmstĂ€dter Richter widersprachen der Berufsgenossenschaft und hoben auch das Urteil des Sozialgerichts auf. Nach ihrer Ăberzeugung ist es Aufgabe der Berufsgenossenschaft, zu beweisen, dass ein Versicherter den Weg von oder zur Arbeit unterbrochen hat oder nicht verkehrstĂŒchtig war. Die Zeugenaussagen hĂ€tten nicht klĂ€ren können, warum der KlĂ€ger auf das Gleis fiel.
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