Beitrag von Global Press, 03.07.2009, 17:47
Anlegerschutz-Maßnahmen nicht ausreichend
Die jetzt vom Bundestag verabschiedeten Anlegerschutz-Maßnahmen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erste Maßnahmen, um Anleger und Sparer besser zu schützen. Denn längere Verjährungsfristen bei Falschberatungen und die zwingende Aushändigung des Beratungsprotokolls stellen wichtige Erleichterungen für geschädigte Anleger dar. Doch seien nach Meinung von Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), weitergehende Regelungen notwendig, um die Lehren aus der Finanzkrise wirklich zu ziehen.
Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten, sind laut Billen auch ein Erfolg des vzbv, der sich intensiv für einen besseren Schutz der Verbraucher im Finanzmarkt eingesetzt hat. Der Verband begrüßt es daher, dass der Anlegerschutz in der Telefonberatung ausgedehnt wird. Hier muss den Verbrauchern nach dem Telefonat ein Protokoll vorgelegt werden. Dann hat der Anleger eine Woche lang Zeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist. Allerdings blieben einige wichtige Forderungen unberücksichtigt: Der vzbv hatte zum Beispiel eine Beweislastumkehr gefordert für den Fall, dass ein Beratungsgespräch gar nicht oder nicht rechtzeitig dokumentiert wurde.
“Das Thema Anlegerschutz bleibt auf der Tagesordnung”, sagt Billen. So müsse etwa der Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner umgesetzt werden, Verbraucherschutz als ausdrückliche Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu definieren. Zudem seien einheitliche und strengere Regeln für Finanzvermittler im Bezug auf Qualifikation, Registrierung, Haftung, Aufsicht sowie Beratung und Dokumentation notwendig. (Hilde Nizamoglou/wid)
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