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Hobby und Freizeit


Beitrag von Martin Schmidt, 30.06.2008, 10:30

Angelschein oder Fischereischein?

Wenn Sie in deutschen Gewässern angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein, im Volksmund meist „Angelschein“ genannt. Für Privatgewässer benötigen Sie keinen Fischereischein. Hier reicht die Erlaubnis des Besitzers.

Für einen Fischereischein müssen Sie zunächst einen Lehrgang absolvieren. Dieser erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen an verschiedenen Terminen. Es gibt auch Kompaktkurse, die an einem oder zwei Wochenenden stattfinden. Das Ende des Lehrgangs bildet die Fischerprüfung, auch Fischereiprüfung genannt. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie den Fischereischein. Da die Lehrgangsgestaltung jedoch den Bundesländern unterliegt, sind die Prüfungen bundesweit höchst unterschiedlich. Selbiges gilt für die anfallenden Kosten. In der Regel kostet ein Lehrgang zwischen 60 und 80 Euro zuzüglich einer Prüfungsgebühr, die zwischen 30 und 50 Euro liegt. Jedoch kann es hier zu mitunter starken Gebührenunterschieden kommen.

Bei einem Umzug von einem Bundesland in ein anderes müssen Sie Ihren Fischereischein umschreiben lassen. Für gewöhnlich ist dies lediglich ein bürokratischer Vorgang, allerdings gibt es vereinzelte Ausnahmen.

Die zweite wichtige Voraussetzung, um an einem öffentlichen Gewässer angeln zu dürfen, ist der Gewässerschein, auch Fischerei-Erlaubnisschein genannt oder Erlaubnisschein zum Fischfang. Dieser Schein erlaubt es dem Angler, ein bestimmtes Gewässer oder einen Gewässerabschnitt für eine gewisse Dauer zu beangeln. Je nach Dauer kostet der Gewässerschein unterschiedlich viel. Die gängige Einteilung ist der Tages-, Wochen- und Jahresschein. Tagesscheine gibt es ab 3 Euro, doch können sie bist zu 10 Euro kosten. In der Regel ist ein Jahresschein für mehrmaliges Angeln bedeutend günstiger.

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Tags: Angeln | Angelschein | Fischerei-Erlaubnisschein | Fischereiprüfung | Fischereischein | Fischerprüfung | Gewässerschein | Tagesschein



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