Beitrag von dpa, 19.08.2008, 11:56
Als Paar nur einen Haftpflichtvertrag
Auch Paare ohne Trauschein brauchen in der gemeinsamen Wohnung nur eine Haftpflichtpolice. Denn selbst wenn sie zwei Verträge aufrechterhalten, leisten die Versicherer keinen Schutz für den Fall, dass sie einander schädigen.
«Solche Ansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen - deshalb gilt ja auch der Tipp, beim Zusammenziehen die eine Police gleich zu kündigen», sagte Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Das gelte unter Eltern und Kindern wie unter Eheleuten und in den sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Wenn Paare zusammenziehen, haben sie grundsätzlich die Möglichkeit, den jüngeren Vertrag mit Sonderkündigungsrecht zu beenden. Der Inhaber dieses Vertrags wird laut Boss dann mit Name und Geburtsdatum in den älteren Vertrag aufgenommen, damit auch für ihn der Haftpflichtschutz gilt.
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