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Geld und Finanzen


Beitrag von dpa, 25.11.2008, 16:56

Als Ehrenamtlicher Steuerfreibetrag nutzen

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Wer ehrenamtlich tätig ist, kann pro Jahr dank der «Übungsleiterpauschale» bis zu 2100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdienen. Davon profitieren laut der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zum Beispiel Trainer in Sportvereinen.

Aber auch Ausbilder, Erzieher und Künstler, die gemeinnützig arbeiten, dürfen diese Ansprüche geltend machen - ebenso wie all jene, die ehrenamtlich behinderte, kranke oder alte Menschen pflegen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Tätigkeit in einer Einrichtung «zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke» ausgeübt wird, erläutert das Bundesfinanzministerium. Den Angaben zufolge gibt es darüber hinaus die «Ehrenamtspauschale». Diese können etwa Schatzmeister in Anspruch nehmen, Platz- und Gerätewarte, aber auch Eltern, die Kinder für den Sportverein zu Auswärtsspielen fahren.

Hier sind Zahlungen bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Freibeträge sind allerdings nicht kombinierbar: Wer die Übungsleiterpauschale in Anspruch nimmt, darf für dieselbe Tätigkeit nicht die Ehrenamtspauschale geltend machen - und umgekehrt.

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