Beitrag von Wilfried Bauer, 20.08.2012, 15:42
Finanzamt darf Steuerbescheid nicht rückwirkend ändern
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied: Finanzämter können Steuerbescheide nicht rückwirkend ändern, falls sie den Sachverhalt in den entsprechenden Steuerjahren nicht sorgfältig genug geprüft haben.
In einen konkreten Fall hatte ein Verkaufsleiter über drei Jahre hinweg hohe Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend gemacht. Sie standen ihm aber nicht zu. Die Kosten hatte das Finanzamt anerkannt und später festgestellt, dass es ein Fehler war.
Darauf hin entschied das Gericht, dass die Bescheide nicht mehr geändert werden dürfen. Seiner Ermittlungspflicht sei das Finanzamt nicht nachgekommen und muss nun die Folgen selbst tragen, so die Richter.
Aktenzeichen: AZ: 3 K 22087/08
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Tags:
Finanzamt,Steuerbescheid,Verpflegungsmehraufwendungen
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