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Geld und Finanzen


Beitrag von Global Press, 31.05.2012, 14:25

Der Ehevertrag

Verliebt, verlobt, aber noch immer nicht verheiratet? Dabei bietet sich das Frühjahr geradezu an, wenn es um das lebenslange Versprechen vor dem Traualtar geht. Mit dem Ja-Wort ändern sich aber nicht nur Name und Familienstand. Fakt ist: Mehr als jede dritte deutsche Ehe landet früher oder später vor dem Scheidungsrichter. Aber wer mag auf Wolke Sieben schon an Schlammschlachten und Rosenkrieg denken? Dabei ist es gerade der viel geschmähte Ehevertrag, der die Zukunft der Beteiligten sichert, wenn eine Ehe scheitert.

 

Vor einiger Zeit war es noch so, dass sich Reiche mit einem Ehevertrag davor schützen wollten, am Ende ihrer Ehe finanziell geschröpft zu werden. Heute sind es vor allem laut der ARAG-Experten die Frauen, die sich um die gemeinsamen Kinder kümmern und dafür zeitweilig ihren Beruf aufgeben, die sich verstärkt einen Ehevertrag wünschen. Laut Forsa sind es 42 Prozent der Frauen, die sich für einen Ehevertrag aussprechen. Denn in dem Schriftstück können unter anderem Unterhalts- und Versorgungsansprüche festgelegt werden. Das ist wichtig, weil das neue Unterhaltsrecht Frauen, die sich der Kindererziehung gewidmet haben, deutlich schlechter stellt als früher.

 

Aber auch ohne Ehevertrag steht niemand nach der Ehe im Regen. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Jedem Partner gehört also das, was er vor der Ehe besessen hat; alles was im Verlauf der Ehe dazugekommen ist, wird geteilt. Bei traditioneller Rollenteilung ist das auch sehr sinnvoll, denn so erhält die Hausfrau und Mutter ihren Anteil am Ersparten, wenn sie ihrem Mann zur Seite stand, während er Karriere im Beruf machte. Schwierig wird es allerdings, wenn einer der Partner zum Beispiel während der Ehe ein Unternehmen gründet oder sich selbstständig macht. Der Betrieb gehört dann zum Zugewinn und wird bei einer Scheidung womöglich ruiniert. Da ist es sehr sinnvoll, den Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag zu modifizieren.

 

Festgelegt werden kann in einem Ehevertrag so gut wie alles. Eine Ausnahme bilden nur Regelungen, die direkt die Kinder betreffen, also die elterliche Sorge oder etwa der Verzicht auf Unterhaltszahlungen für den Nachwuchs. Wichtig ist, dass die Partner die Spielregeln für eine eventuelle Trennung festlegen solange das gegenseitige Vertrauen und die Wertschätzung des jeweils anderen noch Bestand hat. Ist der gemeinsame Lebensentwurf nämlich erstmal gescheitert, machen Misstrauen und Argwohn eine faire und gütliche Trennung oft unmöglich.

 

Ein Ehevertrag besitzt nur dann seine volle Gültigkeit, wenn er von beiden Partnern im Beisein eines Notars unterzeichnet wird und ein notarielles Siegel trägt.

Ein Ehevertrag ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit, ein Standardvertrag reicht da meist nicht aus. In der Praxis hat es sich bewährt, dass sich die Partner erst einmal einzeln und unabhängig voneinander beraten lassen, um dann aus den Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen beider Seiten einen gemeinsamen Vertrag zu machen. Damit kann man sich dann viel gelassener den Herausforderungen der Eheschließung und des gemeinsamen Lebens stellen. (Verena Miebach/wid)

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Global Press, wid, Umfrage, Familie, Recht, Ratgeber, Life-Style

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